Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Unternehmen beraten und vertreten wir umfassend in allen Fragen des Arbeitsrechts. Arbeitgebern bieten wir insbesondere die folgenden Leistungen:
- Prüfung & Erstellung von Arbeitsverträgen
- Beratung in einzelnen arbeitsrechtlichen Fragen
- Abwehr unberechtigter Forderungen (insbesondere Lohn-/Gehaltsforderungen)
- Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag)
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht (z.B. in Kündigungsschutzprozessen)
Darüber hinaus beiten wir Ihnen kompetente Beratung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Restrukturierungen, Betriebsübergängen, Personalanpassungen oder Outsourcing-Projekte.
Wir setzen unternehmerische Interessen im Dialog oder erforderlichenfalls auch in streitiger Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft durch. Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht sowie in betrieblichen Einigungsstellen und Schlichtungsverfahren.
- Personalabbau
- Betriebsübergänge
- Betriebsverfassungsrecht
- Unternehmensmitbestimmung
- Tarif- und Streikrecht
- Insolvenzarbeitsrecht
RW Rechtsanwälte | Fachanwälte
Rduch & Wahl Rechtsanwaltspartnerschaft
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