Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer aller Berufsgruppen beraten und vertreten wir erfolgreich in den Fragen des Arbeitsrechts. Sprechen Sie uns an, wenn es z.B. um Themen wie die Folgenden geht:
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- Antidiskrimierung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Ausbildung
- Ausschlussfristen
- befristeter Arbeitsvertrag
- Behinderung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Betriebsübergänge
- Betriebsverfassungsrecht
- Bonus
- Brückenteilzeit
- Compliance
- Datenschutz
- Elternzeit
- Entgelt
- Familienpflegezeit
- Fremdpersonaleinsatz
- Gleichbehandlung
- Honorarvertrag
- Insolvenz
- Kirchliches Arbeits- und Dienstrecht
- Krankheit
- Kündigung
- Lohnkürzung / Lohnpfändung
- Mehrarbeit
- Minijob
- Mutterschutz
- Mobbing
- Personalvertretungsrecht
- Pflegezeit
- Probezeit
- Rentenversicherung
- Scheinselbständigkeit
- Schwerbehindertenrecht
- Sonderzahlungen
- Sozialplan
- Tarifvertrag
- Teilzeit
- Überstundenausgleich
- Urlaub / Urlaubsgeld
- Versetzung
- Vertragsgemäße Beschäftigung
- Weihnachtsgeld
- Weiterbildung
- Wettbewerbsverbot
- Zeugnis
Zu unseren Mandanten gehören Arbeitnehmer aller Berufsgruppen sowie folgenden Arbeitnehmergruppen:
- Leitende Angestellte & sonstige Führungskräfte
- Angestellte im öffentlichen Dienst
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter
- Freie Mitarbeiter
Eine gründliche Beratung steht dabei für uns am Anfang eines jeden Mandatsverhältnisses. Erster Schritt ist hierbei die gemeinsame Aufarbeitung des der Problemstellung zugrunde liegenden Sachverhalts. Anschließend erläutern wir Ihnen, wie Ihr Fall rechtlich einzuordnen ist und informieren Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten. Bei der Erläuterung der Rechtslage berücksichtigen wir die aktuelle arbeitsgerichtliche Rechtsprechung. Wir geben Ihnen eine Einschätzung hinsichtlich Ihrer Chancen, Ihre Rechtsposition gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtsprozesses erfolgreich durchzusetzen.
Am Ende einer Beratung steht eine Darstellung und Erläuterung der verschiedenen Möglichkeiten, wie in Ihrer Sache weiter vorgegangen werden kann. Dabei erhalten Sie einen konkreten Vorschlag, wie Sie Ihr Ziel am Besten erreichen. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise liegt dann jedoch allein bei Ihnen. Im Anschluss erfolgt eine umfassende Aufklärung über das zu erwartende Kostenrisiko.
RW Rechtsanwälte | Fachanwälte
Rduch & Wahl Rechtsanwaltspartnerschaft
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