Arbeitsrecht für Betriebsräte
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern sowie Personalräten.
Wir beraten und vertreten Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, z.B. bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Wir beraten und vertreten Betriebsräte (und Betriebsratsmitglieder):
- außergerichtlich
- als Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG
- als Berater nach § 111 Satz 2 BetrVG
- in gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- in der Einigungsstelle
Im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sind wir z.B. in folgenden Bereichen tätig:
- Geltendmachung von Mitbestimmungsrechten und sonstigen Beteiligungsrechten (z.B. nach § 87 BetrVG)
- Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats ggf. durch einstweilige Verfügung)
- Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
- Geltendmachung von Beteiligungsrechten bei Einstellung, Eingruppierung und Versetzungen (§ 99 ff. BetrVG)
- Zustimmungsersetzungsverfahren (z.B. nach § 99 und § 103 BetrVG)
- Geltendmachung von Unterrichtungs- und Auskunftsansprüchen
- Anfechtung von Einigungsstellensprüchen
- Anfechtung von Betriebsratswahlen
RW Rechtsanwälte | Fachanwälte
Rduch & Wahl Rechtsanwaltspartnerschaft
Brauhof-Galerie
Am Brauhof 2
53721 Siegburg
Tel.-Nr.: 0 22 41 / 95 86 93
Fax-Nr.: 0 22 41 / 50 50 3
Email: info@kanzlei-rw.de